Verfassungsgerichtshof B1851/06

B1851/06Verfassungsgericht08.10.2007

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht, EU-Recht, Vorabentscheidung, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1851/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2007

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.556,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.