Verfassungsgerichtshof B59/07

B59/07Verfassungsgericht10.10.2007

Regest

VfGH / Klaglosstellung, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B59/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2007

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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