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G88/07 ua•Verfassungsgerichtshof G88/07 ua
G88/07 uaVerfassungsgericht11.10.2007
Ausländerbeschäftigung, Mindeststrafe, Kumulationsprinzip, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Strafbemessung, Rechtspolitik, res iudicata, Rechtskraft
Der Antrag zu G93/07 auszusprechen, dass in §28 Abs1 Z1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Konjunkturbelebungsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 68, die Wortfolge "1 000 Euro" verfassungswidrig war, wird zurückgewiesen.
Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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