Verfassungsgerichtshof B511/06 ua

B511/06 uaVerfassungsgericht11.10.2007

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B511/06 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2007

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.700,- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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