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B198/05•Verfassungsgerichtshof B198/05
B198/05Verfassungsgericht13.10.2007
Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizeibehörden, Polizei, Sicherheitspolizei, Verwaltungsorganisation, Auskunftspflicht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird im angefochtenen Spruchpunkt 2. aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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