Verfassungsgerichtshof B1123/07

B1123/07Verfassungsgericht29.11.2007

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1123/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2007

Spruch

Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 7,80 zugesprochen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Ersatz von Barauslagen abgewiesen.

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