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V54/07•Verfassungsgerichtshof V54/07
V54/07Verfassungsgericht30.11.2007
Prostitution, Verordnung Kundmachung, Novellierung, Sanierung
Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten vom 20. Dezember 2002 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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