Verfassungsgerichtshof B1538/07 ua

B1538/07 uaVerfassungsgericht30.11.2007

Regest

Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzuständigkeit, Wiederaufnahme, Rechtskraft, Verwaltungsgerichtshof, Behördenzusammensetzung, Ersatzbescheid, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), Kollegialbehörde, Bescheidbegriff, Verfahrensanordnung, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit, Beschwer, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1538/07 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2007

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Weiterleitung des Antrages auf Wiederaufnahme wendet, zurückgewiesen.

Im Übrigen ist die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.

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