Verfassungsgerichtshof B1083/07; G233/06 ua

B1083/07; G233/06 uaVerfassungsgericht11.12.2007

Regest

Behördenzuständigkeit, Krankenanstalten, Krankenanstaltenfinanzierung, Ambulatorien, Sozialversicherung, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1083/07, G233/06 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2007

Spruch

1. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Die Gesetzesprüfungsanträge werden zurückgewiesen.

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