Verfassungsgerichtshof B721/06

B721/06Verfassungsgericht13.12.2007

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B721/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in seinen Rechten verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden seines Rechtsvertreters zu bezahlen.

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