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B721/06•Verfassungsgerichtshof B721/06
B721/06Verfassungsgericht13.12.2007
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in seinen Rechten verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden seines Rechtsvertreters zu bezahlen.
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