Verfassungsgerichtshof B174/07

B174/07Verfassungsgericht25.02.2008

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B174/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Steyr ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.340 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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