Verfassungsgerichtshof B1922/06; G217/06

B1922/06; G217/06Verfassungsgericht25.02.2008

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Disziplinarbehörden, Kollegialbehörde, Strafrecht, Doppelbestrafungsverbot, Verwaltungsgerichtshof, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1922/06, G217/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2008

Spruch

I. Der Antrag auf Aufhebung des §41a Abs5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333 idgF, wird zurückgewiesen.

II. 1. Der Einschreiter ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Kosten werden nicht zugesprochen.

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