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B1259/06•Verfassungsgerichtshof B1259/06
B1259/06Verfassungsgericht26.02.2008
Grundverkehrsrecht, EU-Recht, Bescheidbegründung
1. Die erstbeschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
2. Das Verfahren über die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird eingestellt.
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