Verfassungsgerichtshof B914/07

B914/07Verfassungsgericht28.02.2008

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Landtag, Parlament, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, Analogie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B914/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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