Verfassungsgerichtshof B299/07

B299/07Verfassungsgericht28.02.2008

Regest

Grundverkehrsrecht, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B299/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Kosten werden der beteiligten Partei nicht zugesprochen.

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