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V48/07•Verfassungsgerichtshof V48/07
V48/07Verfassungsgericht05.03.2008
Straßenpolizei, Fahrverbot, Verordnungserlassung
Die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46, vom 16. März 1994, Z MA 46-V19-297/94, mit der das Befahren des Unteren Schreiberweges im Bereich Muckenthalerweg und Parkplatz Krapfenwaldlbad in Wien 19. mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Fahrzeuge der Anrainer und deren Lieferanten sowie Radfahrer, verboten wird, war gesetzwidrig.
Die Wiener Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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