Verfassungsgerichtshof V44/07 ua

V44/07 uaVerfassungsgericht05.03.2008

Regest

Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Straßenpolizei örtliche, Wirkungsbereich übertragener, Geschwindigkeitsbeschränkung, Behördenzuständigkeit, Verordnungserlassung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V44/07 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2008

Spruch

Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Feldkirch vom 31. März 2004, Z04 00725, mit der in bestimmten Zonen in der Stadt Feldkirch eine Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen wurde, war gesetzwidrig.

Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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