Verfassungsgerichtshof B1859/07 ua

B1859/07 uaVerfassungsgericht05.03.2008

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1859/07 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2008

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.600,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Das Verfahren über die von den Zweit- bis Fünftbeschwerdeführern gestellten Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird eingestellt.

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