Verfassungsgerichtshof B1842/07

B1842/07Verfassungsgericht05.03.2008

Regest

VfGH / Klaglosstellung, Rechtsanwälte, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1842/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2008

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden des Zweitbeschwerdeführers die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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