Verfassungsgerichtshof B820/08

B820/08Verfassungsgericht28.05.2008

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B820/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2008

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der E K, ..., vertreten durch die H B A P Rechtsanwälte GmbH, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 26. März 2008, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG F o l g e gegeben.

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