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B1066/07 ua•Verfassungsgerichtshof B1066/07 ua
B1066/07 uaVerfassungsgericht10.06.2008
Fremdenpolizei, Schubhaft, Verwaltungsstrafrecht, Strafvollzug, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ungehinderte und vertrauliche Kommunikation mit ihrem Rechtsbeistand (Art6 iVm Art4 Abs7 PersFrG) verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 5.940,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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