Verfassungsgerichtshof A12/07

A12/07Verfassungsgericht10.06.2008

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A12/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2008

Spruch

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Kläger 4 % Zinsen aus € 39,- vom 8. März 2007 bis 14. Jänner 2008 sowie die mit € 275,81 bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren an Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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