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B257/08•Verfassungsgerichtshof B257/08
B257/08Verfassungsgericht16.06.2008
Asylrecht, Fremdenrecht, Bescheidbegründung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten zuhanden seines Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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