Verfassungsgerichtshof B494/07

B494/07Verfassungsgericht16.06.2008

Regest

Datenschutz, Polizeibehörden, Polizei, Sicherheitspolizei, Verwaltungsorganisation, Homosexualität, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B494/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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