Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V312/08 ua•Verfassungsgerichtshof V312/08 ua
V312/08 uaVerfassungsgericht17.06.2008
Kanalisation, Anschlusspflicht, Wasserrecht, Verordnung, Kundmachung, Verordnungserlassung, Behördenzuständigkeit, Landesregierung, Landeshauptmann, Bundesverwaltung mittelbare, Verordnungsbegriff, RechtsV, VerwaltungsV, Erlaß, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Präjudizialität
1. Der erste Satz im dritten Absatz und der sechste Absatz des Punktes I. sowie der dritte und siebte Absatz des Punktes II. der Verordnung "Leitlinien über die Zulässigkeit von Abwasserversickerungen in Kärnten, Z8W-Allg-9/6/94", sowie
2. die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten, ergangen in Form eines Schreibens vom 23. Juni 1996, Z8W-Allg-9/7/96,
werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Kärntner Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.