Verfassungsgerichtshof G187/07

G187/07Verfassungsgericht17.06.2008

Regest

Grundverkehrsrecht, Kompetenz Bund - Länder Grundverkehr, Legalitätsprinzip, Liegenschaftserwerbsfreiheit, Auslegung verfassungskonforme, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G187/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.2008

Spruch

Die Wortfolge "und Multifunktionalität" in §1 Abs1 Z1 sowie §2 Abs4 des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007, LGBl. für das Burgenland Nr. 25, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Landeshauptmann von Burgenland ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche verpflichtet.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.