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B152/07•Verfassungsgerichtshof B152/07
B152/07Verfassungsgericht18.06.2008
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Mutwillensstrafe, Rechtskraft
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 30. November 2006, Z Senat-SB-05-0033, wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Juni 2007, B152/07-11, wird abgewiesen.
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