Verfassungsgerichtshof B717/06

B717/06Verfassungsgericht18.06.2008

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B717/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2008

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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