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V72/07•Verfassungsgerichtshof V72/07
V72/07Verfassungsgericht19.06.2008
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung
Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Traiskirchen vom 23. April 2003, Z35/262/03, war gesetzwidrig.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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