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B1011/07•Verfassungsgerichtshof B1011/07
B1011/07Verfassungsgericht19.06.2008
Straßenpolizei, Straßenbenützer, Versammlungen, Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Ermittlungsverfahren
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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