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G225/06•Verfassungsgerichtshof G225/06
G225/06Verfassungsgericht19.06.2008
VfGH / Individualantrag, Baurecht, Auslegung eines Antrages
Der Antrag auf Aufhebung der Wortfolge "und der Prüfingenieur (§127 Abs3)" im §125 Abs2 zweiter Satz des Gesetzes vom 25. November 1929, womit eine Bauordnung für Wien erlassen wird, LGBl. Nr. 11/1930 idF LGBl. Nr. 10/2006, wird abgewiesen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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