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G26/07; V26/07•Verfassungsgerichtshof G26/07; V26/07
G26/07; V26/07Verfassungsgericht21.06.2008
Polizei, Sicherheitspolizei, Beschwerderecht, Rechtsschutz, VfGH / Bedenken, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Prüfungsumfang, Kompetenz Bund - Länder Polizeirecht, Annexmaterie, Behördenorganisation, Unabhängiger Verwaltungssenat, Zuständigkeit, Auslegung verfassungskonforme
Der Antrag, §89 Abs4 und 5 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2006, als verfassungswidrig aufzuheben, wird samt Eventualanträgen abgewiesen.
Der Antrag, die Richtlinien-Verordnung, BGBl. Nr. 266/1993, als gesetzwidrig aufzuheben, wird abgewiesen.
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