Verfassungsgerichtshof KI-8/07

KI-8/07Verfassungsgericht25.06.2008

Regest

VfGH / Kompetenzkonflikt, Staatshaftung, EU-Recht, Arzneimittel, Schadenersatz, Amtshaftung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KI-8/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2008

Spruch

Der Antrag auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin ist schuldig, der mitbeteiligten Partei Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit € 1.800,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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