Verfassungsgerichtshof KI-3/07

KI-3/07Verfassungsgericht25.06.2008

Regest

VfGH / Kompetenzkonflikt, Fremdenrecht, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, Rechtsschutz, Refoulement-Verbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KI-3/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2008

Spruch

Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Beschwerde der E S gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol vom 13. Dezember 2006, Z2/4033/80/06, zuständig.

Der entgegenstehende Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juli 2007, 2006/18/0506-3, wird aufgehoben.

Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) ist schuldig, der Antragstellerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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