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B2218/07•Verfassungsgerichtshof B2218/07
B2218/07Verfassungsgericht25.06.2008
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Abänderung und Behebung von amtswegen, Ärzte Versorgung, Witwenpension, VfGH / Kosten
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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