Verfassungsgerichtshof B215/07 ua

B215/07 uaVerfassungsgericht27.06.2008

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B215/07 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2008

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrers Rechtsvertreters die mit insgesamt € 4.776,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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