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B1576/08•Verfassungsgerichtshof B1576/08
B1576/08Verfassungsgericht22.09.2008
Energierecht, Elektrizitätswesen, Entschädigung, VfGH / Legitimation, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Kompetenz sukzessive, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Bescheid Trennbarkeit
I. Die Beschwerde wird, soweit sie Spruchpunkt II. des
angefochtenen Bescheides bekämpft, zurückgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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