Verfassungsgerichtshof B642/08

B642/08Verfassungsgericht22.09.2008

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B642/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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