Verfassungsgerichtshof B2003/07

B2003/07Verfassungsgericht22.09.2008

Regest

Wählerevidenz, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2003/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2008

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid

im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Burgenland ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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