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B2003/07•Verfassungsgerichtshof B2003/07
B2003/07Verfassungsgericht22.09.2008
Wählerevidenz, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid
im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Burgenland ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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