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B1904/07•Verfassungsgerichtshof B1904/07
B1904/07Verfassungsgericht22.09.2008
Wählerevidenz, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl und an der Bürgermeisterwahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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