Verfassungsgerichtshof B954/08

B954/08Verfassungsgericht23.09.2008

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, VfGH / Gegenstandslosigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B954/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2008

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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