Verfassungsgerichtshof G162/07 ua

G162/07 uaVerfassungsgericht25.09.2008

Regest

Glücksspiel, Glücksspielmonopol, Zivilrecht, Verjährung, Schadenersatz, Beweise, Beweislast, VfGH / Anlassverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G162/07 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2008

Spruch

I. §25 Absatz 3 7. Satz des Bundesgesetzes zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz), über die Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes und über die Aufhebung des Bundesgesetzes betreffend Lebensversicherungen mit Auslosung, BGBl. Nr. 620/1989 in der Fassung BGBl. I Nr. 105/2005, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

III. Die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesstelle ist auf die am 25. September 2008 bei Gericht anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.

IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.