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B1605/06•Verfassungsgerichtshof B1605/06
B1605/06Verfassungsgericht25.09.2008
VfGH / Anlassfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden ihrer Rechtsvertreter zu bezahlen.
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