Verfassungsgerichtshof B123/08

B123/08Verfassungsgericht26.09.2008

Regest

Wählerevidenz, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B123/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2008

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Teilnahme an Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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