Verfassungsgerichtshof B2355/07

B2355/07Verfassungsgericht29.09.2008

Regest

Versammlungsrecht, Straßenverwaltung, Zivilrecht, Privatwirtschaftsverwaltung, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Rechtsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2355/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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