Verfassungsgerichtshof B663/08

B663/08Verfassungsgericht30.09.2008

Regest

Versammlungsrecht, Verwaltungsverfahren, Eingaben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B663/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2008

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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