Verfassungsgerichtshof B124/08

B124/08Verfassungsgericht08.10.2008

Regest

Wählerevidenz, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B124/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2008

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Teilnahme an Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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