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B124/08•Verfassungsgerichtshof B124/08
B124/08Verfassungsgericht08.10.2008
Wählerevidenz, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Teilnahme an Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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