Verfassungsgerichtshof B1629/07

B1629/07Verfassungsgericht08.10.2008

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht, Verwaltungsverfahren, Eingaben, Formgebrechen, Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1629/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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