Verfassungsgerichtshof B1414/08

B1414/08Verfassungsgericht09.10.2008

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1414/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2008

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit € 2.620,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zuhanden ihres Rechtsvertreters zu bezahlen.

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