Verfassungsgerichtshof A8/08

A8/08Verfassungsgericht09.10.2008

Regest

VfGH / Klagen, Staatshaftung, Amtshaftung, EU-Recht Richtlinie, Bankwesen, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A8/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2008

Spruch

I. Die Klage wird zurückgewiesen.

II. Die klagende Partei ist schuldig, dem Bund die mit € 46.362,60 bestimmten Prozesskosten zu Handen der Finanzprokuratur binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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